Bei Unfallsituationen oder Menschen in Not zu helfen, ist nicht nur eine sittliche sondern auch eine rechtliche Pflicht. Diese Schulung entspricht den Anforderungen der sogenannten „Betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer“.
Spätestens alle 2 Jahre muss der Ersthelferkurs durch ein achtstündiges Erste-Hilfe-Training aufgefrischt werden
Kenntnisse und Fertigkeiten in Erster Hilfe
Grundlehrgang Erste Hilfe
Anatomie, Erste Hilfe, Herz-Lungen-Wiederbelebung
Mitarbeitende der Brücke Rendsburg-Eckernförde und Tochtergesellschaften