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05.12.2011

Teilhabe trotz leerer Kassen?

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember - In Deutschland leben etwa sieben Millionen Menschen mit Behinderungen, mehr als die Hälfte sind ältere Menschen über 65 Jahre.

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes werden 64% der Behinderungen als körperliche und 10% als geistig-seelische Behinderung eingeordnet.

Im Dschungel der Zuständigkeiten
Die Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. als Verein zur Förderung der seelischen Gesundheit unterstützt und begleitet auch Menschen mit Behinderungen aus dem Landkreis bei ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – ambulant, teilstationär und stationär. Der Zugang zu diesen Hilfen wird durch die Haushaltseinsparungen jedoch spürbar schwieriger. Mitunter warten Menschen mit Behinderungen sechs Monate auf eine Kostenzusage, weil unterschiedliche Kostenträger jeweils prüfen, ob nicht doch ein anderes Amt zuständig sein könnte: Beispielsweise ist das Jobcenter bei einer täglich Arbeitsfähigkeit von mindestens drei Stunden zuständig, während bei einem weniger als drei Stunden Arbeitenden die Kommune vor Ort Zahlungen leisten muss. Dieses entscheidet ein amtsärztliches Gutachten, wobei das Jobcenter sich die Begutachtung in der Regel vorbehält. Somit geht kostbare Zeit ins Land: Chronifizierungen sind die Folge, die Hilfe greift nicht mehr rechtzeitig, der Zustand verschlechtert sich unnötig, Menschen versterben. „Die Gesetzeslage macht es immer noch möglich, dass Zuständigkeiten hin- und hergeschoben werden können“, so Friedhelm von Czettritz, Geschäftsführer der Brücke. Gerade ältere Menschen sind mit der Einforderung ihrer Rechte überfordert und sehen nur noch das Gegenteil von Teilhabe, nämlich den Rückzug. „Diese rechtskonforme Teilhabeverhinderung macht es schwer, die UN Charta wahrhaftig zu leben und umzusetzen“, so von Czettritz.

Zum Hintergrund
2006 beschlossen die Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Schutz und zur Stärkung der Rechte und Möglichkeiten der weltweit 650 Millionen betroffenen Menschen. Auch Deutschland hat sich als Unterzeichner verpflichtet, die Konvention in nationales Recht umzusetzen. Dazu gehören unter anderem gleiche Rechte in Bildung, Arbeitswelt, kulturellem Leben und Zugang zum Gesundheitswesen. Der Internationale Tag der Behinderungen am 3. Dezember wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1993 erstmals ausgerufen und soll Anlass sein, das Bewusstsein für die Probleme der Menschen mit Behinderung wachzuhalten.