02.12.2011
Nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte
Ehrenamt in Kindertagesstätten - Feuerwehr, Jugendverein, Pflegeheim – erste Assoziationen zum Einsatz in einem Ehrenamt. Doch auch die Elternvertretungen in...
Kindertagesstätten üben im klassischen Sinne ein Ehrenamt aus. „Wir möchten, dass diese oft als selbstverständlich geltende Übernahme von Arbeit als Ehrenamt anerkannt und respektiert wird“, so Astrid Braun-Altendorf anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamtes am 5. Dezember 2011.
Die Leiterin der Kindertagesstätte Villa Kunterbunt in Eckernförde betont, dass in allen Einrichtungen unter dem Dach der Brücke Rendsburg Eckernförde e.V. ehrenamtliche Elternvertreter in die Organisationsstruktur eingebunden sind. „Sie bilden einen wichtigen und unverzichtbaren Teil von bürgerlichem Engagement in der Organisation“, so Braun-Altendorf. Das Engagement wird unterstützt: So gibt die Brücke einen Leitfaden insbesondere an Neulinge im Amt heraus, um sie über die Elternarbeit zu informieren: Anregungen, Tipps und Hinweise zum Kindertagesstättengesetz (KiTaG) des Landes Schleswig-Holstein, das die Rechte und Pflichten der Elternvertretungen in den Kindertagesstätten regelt. Die Anerkennung geht jedoch noch weiter: Inanspruchnahme von Fortbildungen oder die Möglichkeit der Aufwandsentschädigung etwa als Erstattung von Fahrtkosten sind ebenso möglich wie die konkrete Einflussnahme in Projekte. „In erster Linie geht es den Eltern um eine optimale Gestaltung der Umgebung ihrer Kinder, doch wir möchten dazu beitragen, dieses Engagement auch zu honorieren“.
